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Verhext Regelwerk

Eingangsformel

Im Folgenden wird das Regelwerk für das klassische Spiel Verhext festgelegt. Im Rahmen dessen werden die verschiedenen Voraussetzungen, Varianten und Ausnahmen einer sogenanntenVerhexung festgelegt.

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Verhext-Regelwerk gegeben.

Regelwerk

Art 1

  1. Eine Verhexung wird durch das Zauberwort verhext ausgelöst.

  2. An einer Verhexung sind stets genau 2 Personen beteiligt.

  3. Die simultane Aussprache eines oder mehrerer Worte verleiht beiden beteiligten Personen das Recht auf die Verhexung.

    1. Die Person, die zuerst das Zauberwort verhext ausspricht, ist die verhexende Person.

    2. Die Person, die zuletzt oder gar nicht das Zauberwort verhext ausspricht, ist die verhexte Person.

    3. Sprechen beide Personen zur gleichen Zeit das Zauberwort verhext, so ist dies noch Teil der simultan gesprochenen Wortkette.

    4. Wird das Zauberwort verhext mehrfach wiederholt simultan ausgesprochen, so ist eine Verhexung ab der fünften simultanen Wiederholung nicht mehr möglich.

  4. Sind mehr als 2 Personen an der simultanen Aussprache beteiligt so muss die verhexende Person eindeutig die verhexte Person kennzeichnen.

    Dies kann über eindeutigen Blickkontakt oder Nennung des Namens der verhexten Person geschehen.

  5. Eine Verhexung kann nur innerhalb der ersten 5 Sekunden nach der simultan ausgesprochenen Wortkette ausgeführt werden.

  6. Eine Verhexung hat grundsätzlich keine zeitliche oder räumliche Begrenzung.

Art 2

  1. Folgenden Varianten simultaner Aussprachen einer Wortkette sind für eine Verhexung nicht gültig:

    1. Singen von Liedern

    2. Vor- oder Mitlesen geschriebener Texte

    3. Anfeuerungsrufe

    4. Jubelrufe

    5. Allgemein geläufige Sprichwörter

      1. Diese Sprichwörter beinhalten explizit nicht in Kleingruppen (sog. Cliquen) etablierte Phrasen, Floskeln und 'Running Gags'.

    6. Laute die nicht als Worte definierten werden können

Art 3

  1. Der verhexten Person ist es verboten zu sprechen bis die Verhexung aufgehoben wird.

  2. Die Verhexung wird aufgehoben in dem eine andere Person den (Vor-)Namen der verhexten Person laut ausspricht.

    1. Bei dieser Aussprache des (Vor-)Namens der verhexten Person muss auch die verhexte Person Ziel der Namensnennung sein.

    2. Ist bei der Namensnennung eigentliche eine andere Person mit gleichem Namen gemeint, so wird die Verhexung nicht aufgehoben.

Art 4

  1. Spricht eine verhexte Person und verstößt damit gegen die in Art 3 festgelegten Regeln, so ist ein Strafmaß von bis zu einem leichten, freundschaftlichen Faustschlag auf die Schulter vorgesehen.

  2. Dieses Strafmaß kann durch die Art der Verhexung verändert werden (Siehe Art 5 ff.).

  3. Wird das unerlaubte Sprechen der verhexten Person nicht innerhalb von 5 Minuten von der verhexenden Person geahndet, so entfällt die vorgesehene Strafe und die Verhexung ist aufgehoben.

Art 5

  1. Durch das Anfügen von Modifikatoren als Prä- oder Suffix an das Zauberwort verhext kann die Art der Verhexung variiert werden.

  2. Grundlegend können alle Modifikatoren sowohl als Präfix als auch als Suffix an das Zauberwort verhext angehängt werden. Die Wirkung des Modifikators ändert sich dadurch nicht. Das doppelte Anhängen eines Modifikators hat keine weitere Wirkung.

  3. Die genaue Wirkweise der jeweiligen Modifikatoren ist in Art 6 bis 7 festgelegt.

Art 6

  1. Der Modifikator Chips-Cola verändert das Strafmaß der Verhexung.

  2. Die verhexte Person schuldet der verhexenden Person bei Regelverstoß eine Tüte Chips und eine Cola nach Wahl der verhexenden Person.

  3. Das ursprüngliche festgelegte Strafmaß, wie in Art 4,Absatz 1 festgelegt, ist damit nichtig.

Art 7

  1. Der Modifikator privat verändert die Art der Auflösung der Verhexung.

  2. Die Auflösung der Verhexung kann nur noch durch die Namensnennung der verhexten Person durch die verhexende Person erfolgen.

  3. In diesem Fall gelten weiterhin die in Art 3 Absatz 2a und Absatz 2b genannten Einschränkungen.